Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Enoso GmbH in der gültigen Fassung.
AGB für Software Dienstleistungen, Beratung, Programmierung der
Enoso GmbH
Schloßstraße 4, 56068 Koblenz
Am Grauen Stein 30, 56477 Rennerod
Tel. (+49) 2664-990070
Fax. (+49)2664-997480
Email info@enoso.de
www.enoso.de
Registergericht: Amtsgericht Koblenz
Registernummer: HRB 28809
Umsatzsteuer-ID: DE351452112
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Enoso GmbH, insbesondere für Softwareprodukte, Mietmodelle, Lizenzen, Softwarepflege, Beratungsleistungen, Installationen, Schulungen sowie individuelle Entwicklungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Enoso ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand & Zusammenarbeit
- Umfang, Inhalt und Ziel der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Pflichtenheft oder der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig bereit.
- Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Vertragsabschluss
- Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Enoso GmbH an.
- Angebote der Enoso GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Enoso kann Aufträge des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen.
4. Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
Kündigt oder storniert der Kunde einen erteilten Auftrag aus Gründen, die Enoso nicht zu vertreten hat, ist Enoso berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Netto Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Enoso bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Kreditwürdigkeit / Fälligstellung der Restschuld
Werden Enoso nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen (z.B Zahlungseinstellung, erfolglose Lastschriften, Vollstreckungsmaßnahmen), ist Enoso berechtigt, weitere Leistungen nur gegen angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist Enoso berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Enoso ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
6. Leistungserbringung & Termine
- Termine gelten als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Enoso liegen, verlängern zugesagte Fristen angemessen.
- Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Bei Entwicklungsleistungen gelten Zwischenergebnisse (z. B. Teststände) als Teilleistungen.
7. Abnahme
- Bei individuellen Entwicklungsleistungen erfolgt die Abnahme durch Bereitstellung der Leistung. Eine förmliche Abnahme (z.B. Abnahmeprotokoll) ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nutzt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung begründete wesentliche Mängel schriftlich rügt.
- Bei Standardsoftware, Lizenzen, sowie Miet- und Pflegeleistungen findet keine Abnahme im technischen Sinn statt; maßgeblich ist die Bereitstellung, Installation oder Freischaltung der Leistung.
8. Preise & Zahlungsbedingungen
8.1 Allgemeine Zahlungen
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.
- Skonto wird nicht gewährt.
- Bei Zahlungsverzug ist Enoso berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu berechnen.
- Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8.2 Wiederkehrende Entgelte (Miete, Pflege, Lizenzmodelle)
Wiederkehrende Entgelte (z. B. Softwarepflege, Mietlizenzen, Service-/Hotlinepauschalen) werden gemäß der im Angebot vereinbarten Abrechnungsperiode berechnet – monatlich oder jährlich im Voraus.
8.3 Projektbezogene Teilzahlungen
Projektbezogene Leistungen (Produkte, Lizenzen, Entwicklungsleistungen) werden gemäß Angebot in Teilbeträgen abgerechnet.
8.4 Zusatzkosten
Fahrtkosten, Spesen sowie eventuelle Versandkosten werden nach Aufwand bzw. laut Angebot berechnet.
8.5 Bürgschaften
Wird vom Auftraggeber ausnahmsweise eine Vertragserfüllungs- oder Anzahlungsbürgschaft verlangt, behält sich Enoso vor, die hierfür anfallenden Kosten gesondert zu berechnen.
9. Miet- und Lizenzbedingungen
- Mietprodukte/Lizenzen werden dem Kunden für die vereinbarte Dauer zur Nutzung überlassen.
- Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Endet die Vertragsdauer, erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
- Der Kunde ist verpflichtet, gesetzliche Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
10. Gewährleistung
- Für Software gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit im Vertrag oder Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
- Die Gewährleistung für Dienstleistungen beträgt 12 Monate.
- Enoso gewährleistet die Funktionsfähigkeit der gelieferten Software im Rahmen der vereinbarten Anforderungen.
- Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von 10 Werktagen.
11. Haftung
- Enoso haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Enoso nur für Schäden aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
- Eine Haftung für Datenverlust wird ausgeschlossen, sofern der Kunde keine regelmäßigen Datensicherungen durchgeführt hat.
- Enoso haftet nicht für mittelbare Schäden wie Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn.
12. Rechte an Arbeitsergebnissen / Urheberrecht
- Die Enoso GmbH behält sämtliche Urheberrechte an erstellter Software, Quellcode, Konzepten, Dokumentationen und Schulungsunterlagen.
- Der Kunde erhält – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches Nutzungsrecht.
- Weitergabe an Dritte oder Weiterverkauf ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
13. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen gegenseitig streng vertraulich.
- Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
14. Datenschutz
Enoso verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsverträgen.
15. Kündigung
- Laufende Verträge (z. B. Miet-/Pflegeverträge) können mit der vereinbarten Frist gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
16. Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Koblenz.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
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